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Hinweis: Versicherungsabschluss und Annahme richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Versicherers.

KFZ-Versicherung, die jeden nimmt – trotz SCHUFA, Schulden oder Kündigung

Ratgeber KFZ-Versicherung | Aktualisiert am: 13.10.2026

Sie suchen eine KFZ-Versicherung, die jeden nimmt, weil Sie bereits eine Absage erhalten haben, Ihre bisherige Autoversicherung gekündigt wurde oder negative SCHUFA-Einträge bestehen? Dann sind Sie mit dieser Situation nicht allein. Besonders nach Beitragsrückständen, einer Privatinsolvenz oder mehreren erfolglosen Versicherungsanfragen stellt sich häufig die Frage, welcher Versicherer überhaupt noch einen Vertrag anbietet.

Die entscheidende Information lautet: Eine KFZ-Haftpflichtversicherung kann auch bei schwieriger Bonität möglich sein. In Deutschland gelten für den gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtschutz besondere Annahmeregeln. Diese werden häufig als Kontrahierungszwang bezeichnet.

Allerdings bedeutet das nicht, dass jeder Versicherer ausnahmslos jeden Antrag akzeptieren muss. Es gibt gesetzliche Ausnahmen, unterschiedliche Zahlungsbedingungen und Unterschiede zwischen Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko.

Dieser Ratgeber erklärt verständlich, welche Möglichkeiten bestehen, wie Sie nach einer Ablehnung vorgehen und worauf Sie bei SCHUFA, Vorkasse, monatlicher Beitragszahlung und der eVB-Nummer achten sollten.

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Kurz erklärt: Gibt es eine KFZ-Versicherung, die jeden nimmt?

Ja, es gibt gesetzliche Regeln, die den Zugang zur KFZ-Haftpflichtversicherung schützen. Zugelassene KFZ-Haftpflichtversicherer unterliegen grundsätzlich einer Pflicht zum Vertragsschluss. Diese Annahmepflicht ist in § 5 des Pflichtversicherungsgesetzes geregelt.

Eine uneingeschränkte Annahmegarantie besteht dennoch nicht. Unter bestimmten Voraussetzungen darf ein Versicherungsunternehmen einen Antrag ablehnen. Das gilt insbesondere bei bestimmten früheren Vertragsproblemen mit demselben Versicherer.

Für Menschen mit negativer SCHUFA bedeutet das: Nicht jeder negative Eintrag verhindert einen Versicherungsabschluss. Entscheidend ist, welcher Versicherungsschutz benötigt wird, welche gesetzlichen Regeln gelten und ob ein konkreter Ablehnungsgrund vorliegt.

1. Was bedeutet „KFZ-Versicherung, die jeden nimmt“ wirklich?

Die Suchanfrage „KFZ-Versicherung, die jeden nimmt“ entsteht häufig aus einer konkreten Notlage. Das Auto wird für den Arbeitsweg benötigt, die Zulassungsstelle verlangt eine elektronische Versicherungsbestätigung oder die bisherige Versicherung hat den Vertrag beendet.

Wer dann mehrere Absagen erhält, sucht verständlicherweise nach einer Versicherungsgesellschaft, die unabhängig von SCHUFA, Schulden oder früheren Zahlungsschwierigkeiten einen Vertrag anbietet.

Die Formulierung „die jeden nimmt“ ist jedoch kein offizieller Versicherungsbegriff. Sie beschreibt vielmehr den Wunsch nach einem möglichst unkomplizierten Zugang zum gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz.

Warum die Unterscheidung wichtig ist

Bei der KFZ-Versicherung müssen drei Fragen getrennt betrachtet werden: Besteht ein Anspruch auf den erforderlichen Haftpflichtschutz? Welche zusätzlichen Leistungen bietet der Versicherer an? Und welche Zahlungsweise kann vereinbart werden?

Ein Versicherer kann beispielsweise zur Gewährung des gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtschutzes verpflichtet sein, ohne gleichzeitig eine Vollkaskoversicherung oder die gewünschte monatliche Beitragszahlung anbieten zu müssen.

Deshalb ist es sinnvoll, zunächst die Haftpflichtversicherung in den Mittelpunkt zu stellen. Sie bildet die gesetzliche Grundlage für den Betrieb eines zulassungspflichtigen Fahrzeugs.

2. Kontrahierungszwang: Welche KFZ-Versicherung muss mich annehmen?

Der wichtigste rechtliche Ausgangspunkt ist § 5 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG). Danach sind Versicherungsunternehmen, die in Deutschland zum Betrieb der KFZ-Haftpflichtversicherung befugt sind, grundsätzlich verpflichtet, den erforderlichen Haftpflichtversicherungsschutz nach den gesetzlichen Vorschriften zu gewähren.

Diese Regelung wird als Kontrahierungszwang bezeichnet. Sie soll verhindern, dass Fahrzeughalter ohne ausreichenden Zugang zur gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung bleiben.

Gilt der Kontrahierungszwang für jedes Fahrzeug?

Die allgemeine Verpflichtung betrifft die gesetzliche KFZ-Haftpflichtversicherung. Für bestimmte Fahrzeuggruppen, insbesondere Zweiräder sowie Personen- und Kombinationskraftwagen bis zu einer Tonne Nutzlast, enthält das Gesetz zusätzlich besondere Vorschriften zur Antragsbearbeitung.

Bei diesen Fahrzeugen gilt ein Antrag unter den gesetzlichen Voraussetzungen als angenommen, wenn der Versicherer nicht innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrags schriftlich ablehnt oder wegen einer nachweisbar höheren Gefahr ein abweichendes schriftliches Angebot unterbreitet.

Diese besondere Regelung gilt nicht gleichermaßen für alle Fahrzeugarten. Beispielsweise nennt das Gesetz Ausnahmen für Taxen, Personenmietwagen und Selbstfahrervermietfahrzeuge.

Was bedeutet das für Antragsteller?

Eine mündliche Aussage wie „Wir versichern Sie nicht“ sollte nicht vorschnell mit einer abschließenden rechtlichen Entscheidung gleichgesetzt werden. Bei einem förmlichen Antrag kommt es auf die gesetzlichen Voraussetzungen und die konkrete Reaktion des Versicherers an.

Wichtig ist allerdings: Die gesetzliche Zweiwochenregel bedeutet nicht, dass bereits mit dem bloßen Absenden eines Antrags sofort Versicherungsschutz besteht oder eine eVB-Nummer verfügbar ist.

Wichtiger rechtlicher Hinweis

Der Kontrahierungszwang betrifft den gesetzlich vorgeschriebenen KFZ-Haftpflichtschutz. Er garantiert weder eine Vollkaskoversicherung noch eine bestimmte Zahlungsweise oder eine sofortige eVB-Ausstellung.

Rechtsgrundlage: § 5 Pflichtversicherungsgesetz.

3. Wann darf eine KFZ-Versicherung einen Antrag ablehnen?

Die Annahmepflicht kennt gesetzliche Ausnahmen. Diese sind besonders wichtig, wenn bereits eine Kündigung durch einen früheren Versicherer vorliegt.

Nach § 5 Absatz 4 PflVG kann eine Ablehnung insbesondere zulässig sein, wenn sachliche oder örtliche Beschränkungen des Geschäftsbetriebs entgegenstehen.

Weitere gesetzliche Ablehnungsgründe betreffen bestimmte frühere Vertragsverhältnisse mit demselben Versicherungsunternehmen.

Frühere Probleme mit dem Versicherer

Ein erneuter Antrag kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen abgelehnt werden, wenn der Versicherer einen früheren Vertrag beispielsweise wegen arglistiger Täuschung angefochten, wegen Nichtzahlung der ersten Prämie einen Rücktritt erklärt oder wegen Prämienverzugs gekündigt hat.

Auch eine Kündigung nach Eintritt eines Versicherungsfalls kann in den gesetzlich geregelten Fällen relevant sein.

Das bedeutet jedoch nicht, dass eine frühere Kündigung bei einem Versicherer automatisch zu einer Ablehnung durch sämtliche anderen Gesellschaften führen muss.

Was tun bei einer Ablehnung?

Bitten Sie um eine nachvollziehbare schriftliche Mitteilung und prüfen Sie, ob sich die Ablehnung auf die gesetzliche Haftpflicht oder lediglich auf einen freiwilligen Tarif beziehungsweise eine Zusatzleistung bezieht.

Bei Unklarheiten kann eine Verbraucherzentrale oder eine qualifizierte Rechtsberatung helfen, die konkrete Situation einzuordnen.

4. KFZ-Versicherung, die jeden nimmt – trotz negativer SCHUFA

Eine negative SCHUFA-Auskunft ist für viele Menschen der wichtigste Grund, gezielt nach einer KFZ-Versicherung zu suchen, die möglichst unkompliziert neue Kunden aufnimmt.

Bonitätsinformationen können für Versicherer insbesondere bei der Einschätzung des Zahlungsausfallrisikos relevant sein. Das bedeutet jedoch nicht, dass jeder negative SCHUFA-Eintrag automatisch zum Ausschluss von der gesetzlichen KFZ-Haftpflicht führt.

Ist eine SCHUFA-Prüfung immer erforderlich?

Ob ein Versicherungsunternehmen eine SCHUFA-Auskunft oder andere Bonitätsinformationen einholt, hängt vom jeweiligen Antragsverfahren ab. Nicht jede Versicherung verwendet dieselben Prüfmethoden.

Eine KFZ-Versicherung trotz SCHUFA ist außerdem nicht mit einer KFZ-Versicherung ohne SCHUFA-Abfrage gleichzusetzen.

Ein Versicherer kann einen Antrag trotz negativer Einträge akzeptieren, obwohl eine Prüfung stattfindet. Umgekehrt bedeutet der Verzicht auf eine SCHUFA-Abfrage nicht automatisch, dass keinerlei andere Prüfung erfolgt.

Welche Vorgehensweise ist sinnvoll?

Konzentrieren Sie sich zunächst auf den benötigten Haftpflichtschutz. Prüfen Sie anschließend die Zahlungsbedingungen und überlegen Sie, welcher Beitrag dauerhaft zuverlässig bezahlt werden kann.

Vermeiden Sie unrichtige Angaben zur bisherigen Versicherung oder zur persönlichen Situation. Eine korrekte Antragstellung ist wichtiger als vermeintliche Tricks zur Umgehung einer Prüfung.

5. KFZ-Versicherung trotz Schulden oder Privatinsolvenz

Auch mit bestehenden Schulden kann ein Auto unverzichtbar sein. Wer beruflich auf sein Fahrzeug angewiesen ist, benötigt weiterhin den gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtschutz.

Schulden allein bedeuten nicht automatisch, dass keine KFZ-Versicherung abgeschlossen werden kann. Entscheidend ist, welche Art von Forderungen besteht, ob frühere Versicherungsverträge betroffen waren und welche gesetzlichen beziehungsweise vertraglichen Voraussetzungen gelten.

Was gilt während einer Privatinsolvenz?

Eine Privatinsolvenz führt nicht grundsätzlich zum Ausschluss von der KFZ-Haftpflichtversicherung. Trotzdem sollten Antragsteller ihre laufenden finanziellen Verpflichtungen sorgfältig planen.

Die Versicherungsbeiträge müssen auch während einer schwierigen wirtschaftlichen Phase zuverlässig bezahlt werden. Andernfalls können neue Rückstände entstehen und der Versicherungsschutz gefährdet werden.

Wer bereits eine Schuldnerberatung in Anspruch nimmt, kann dort auch die regelmäßigen Fahrzeugkosten in seine Haushaltsplanung aufnehmen lassen.

Warum die Zahlungsweise entscheidend sein kann

Ein günstiger Monatsbeitrag wirkt zunächst attraktiv. Wenn die monatliche Belastung jedoch nicht dauerhaft tragbar ist, kann ein anderer Tarif oder ein angepasstes Fahrzeugbudget sinnvoller sein.

Die beste KFZ-Versicherung ist daher nicht zwingend diejenige mit der niedrigsten ersten Zahlung, sondern eine Versicherung, deren Gesamtbeitrag und Zahlungsbedingungen zur tatsächlichen Situation passen.

6. KFZ-Versicherung nach Kündigung wegen Nichtzahlung

Besonders schwierig erscheint die Suche, wenn die bisherige KFZ-Versicherung wegen Nichtzahlung gekündigt wurde. In diesem Fall sollten Betroffene möglichst schnell klären, ob noch Versicherungsschutz besteht und welche Schritte erforderlich sind.

Bei einer Kündigung kann der bisherige Versicherer unter den gesetzlichen Voraussetzungen den Wegfall des Versicherungsschutzes an die zuständige Zulassungsbehörde melden. Ein Fahrzeug darf ohne erforderliche Haftpflichtdeckung nicht im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden.

Welche Schritte sind jetzt wichtig?

  1. Prüfen Sie das Kündigungsschreiben und den angegebenen Beendigungszeitpunkt.
  2. Klären Sie offene Forderungen mit dem bisherigen Versicherer.
  3. Stellen Sie fest, ob bereits eine Meldung an die Zulassungsbehörde erfolgt ist.
  4. Prüfen Sie die Möglichkeiten eines neuen Haftpflichtvertrags.
  5. Organisieren Sie rechtzeitig die erforderliche Versicherungsbestätigung.

Eine Kündigung wegen Nichtzahlung sollte nicht verschwiegen werden, wenn im Antrag ausdrücklich danach gefragt wird.

Auch hier gilt: Eine frühere Kündigung bei einer bestimmten Gesellschaft bedeutet nicht automatisch, dass jeder andere Versicherer denselben Antrag ablehnen darf.

Achtung bei fehlendem Versicherungsschutz

Eine neue Versicherungsanfrage allein berechtigt nicht zum Fahren. Bevor Sie Ihr Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr benutzen, muss die erforderliche Haftpflichtdeckung tatsächlich bestehen.

Verlassen Sie sich nicht auf eine unverbindliche Anfrage oder einen noch ungeprüften Antrag.

7. Was tun, wenn man keine KFZ-Versicherung bekommt?

Wenn mehrere Anfragen erfolglos geblieben sind, sollten Sie nicht wahllos immer neue Anträge stellen. Besser ist eine strukturierte Prüfung der bisherigen Ablehnungen.

Erster Schritt: Den Ablehnungsgrund verstehen

Wurde der Antrag tatsächlich auf gesetzliche KFZ-Haftpflicht abgelehnt? Oder war lediglich die gewünschte Vollkasko, ein besonderer Tarif oder die monatliche Zahlungsweise nicht verfügbar?

Diese Unterscheidung kann entscheidend sein. Ein abgelehnter Komforttarif bedeutet nicht zwangsläufig, dass kein grundlegender Haftpflichtschutz möglich ist.

Zweiter Schritt: Fahrzeugdaten kontrollieren

Prüfen Sie, ob Halter, Versicherungsnehmer, Erstzulassung, Fahrzeugart und andere Angaben korrekt übermittelt wurden. Unvollständige oder widersprüchliche Informationen können zu Rückfragen und Verzögerungen führen.

Dritter Schritt: Gesetzliche Annahmeregeln beachten

Falls die gesetzliche Haftpflicht abgelehnt wurde, kann eine Prüfung anhand des Pflichtversicherungsgesetzes sinnvoll sein. Eine schriftliche Ablehnung ist für die weitere Klärung hilfreicher als eine telefonische Auskunft.

Vierter Schritt: Zahlungsbedingungen vergleichen

Falls die monatliche Zahlung nicht angeboten wird, prüfen Sie andere Zahlungsintervalle. Entscheidend ist allerdings, dass die gewählte Zahlungsweise finanziell tragbar bleibt.

Fünfter Schritt: Unterstützung einholen

Wenn Sie die Ablehnung für unberechtigt halten, können Verbraucherberatungsstellen oder eine fachkundige Rechtsberatung bei der Prüfung unterstützen.

Bei Beschwerden über Versicherungsunternehmen kann außerdem der zuständige Versicherungsombudsmann eine mögliche Anlaufstelle sein.

8. eVB-Nummer trotz SCHUFA – wie funktioniert das?

Die eVB-Nummer ist die elektronische Versicherungsbestätigung. Sie wird üblicherweise benötigt, um ein zulassungspflichtiges Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anzumelden oder umzumelden.

Die eVB dient dem Nachweis der erforderlichen Haftpflichtdeckung gegenüber der Zulassungsbehörde.

Kann ich trotz negativer SCHUFA eine eVB erhalten?

Ja, eine eVB kann auch bei negativer SCHUFA erhältlich sein. Voraussetzung ist, dass der Versicherer die entsprechende Haftpflichtdeckung bestätigt.

Die Bereitstellung erfolgt bei vielen Versicherern auf digitalem Weg. Je nach Anbieter kann die Nummer beispielsweise per E-Mail oder SMS übermittelt werden.

Wie schnell wird eine eVB ausgestellt?

Eine pauschale Sofortgarantie wäre unseriös. Bei digitalisierten Antragsverfahren kann die Ausstellung kurzfristig erfolgen. Falls weitere Prüfungen erforderlich sind, kann die Bearbeitung länger dauern.

Planen Sie deshalb genügend Zeit vor dem Zulassungstermin ein.

Welche Daten sollte ich bereithalten?

Hilfreich sind Angaben zum Versicherungsnehmer, zum Fahrzeug und zum gewünschten Versicherungsbeginn. Je nach Antrag können weitere Informationen erforderlich sein.

Prüfen Sie nach Erhalt der eVB auch, ob sie für den beabsichtigten Zulassungsvorgang verwendet werden kann.

9. KFZ-Versicherung, die jeden nimmt und monatlich zahlen lässt?

Viele Menschen suchen nicht nur nach einer Versicherung mit möglichst unkomplizierter Annahme, sondern möchten die Beiträge auch monatlich zahlen.

Die monatliche Zahlung kann das Haushaltsbudget entlasten, weil nicht der gesamte Jahresbeitrag auf einmal fällig wird. Allerdings wird diese Zahlungsweise nicht in jedem Tarif angeboten.

Monatliche Beitragszahlung

Bei einer monatlichen Zahlung wird der vereinbarte Beitrag in regelmäßigen Teilbeträgen entrichtet. Je nach Tarif können Zuschläge entstehen, sodass die Gesamtkosten höher ausfallen als bei einer jährlichen Zahlung.

Außerdem können Versicherer für bestimmte Zahlungsintervalle zusätzliche Voraussetzungen vorsehen.

Jährliche oder halbjährliche Zahlung

Eine jährliche Zahlung kann beim Gesamtbeitrag günstiger sein. Dafür entsteht eine höhere einmalige Belastung.

Die halbjährliche oder vierteljährliche Zahlungsweise kann einen Mittelweg darstellen, sofern der Versicherer sie anbietet.

Geht eine KFZ-Versicherung ohne Vorkasse?

Bei der Suche nach einer KFZ-Versicherung ohne Vorkasse ist wichtig, was genau gemeint ist. Häufig möchten Verbraucher lediglich vermeiden, den gesamten Jahresbeitrag im Voraus zu bezahlen.

Eine monatliche Zahlungsvereinbarung bedeutet jedoch nicht automatisch, dass der erste Beitrag erst nach Beginn des Versicherungsschutzes fällig wird.

Die Fälligkeit der ersten Prämie und die Folgen einer verspäteten Zahlung ergeben sich aus den gesetzlichen und vertraglichen Regelungen.

Welche Zahlungsweise ist sinnvoll?

Wählen Sie möglichst die Zahlungsweise, bei der Sie die vereinbarten Beiträge dauerhaft zuverlässig entrichten können. Ein niedriger monatlicher Betrag nützt wenig, wenn später Rücklastschriften oder weitere Mahnungen entstehen.

10. KFZ-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko – was wird angenommen?

Wer nach einer KFZ-Versicherung sucht, die jeden nimmt, sollte zwischen dem gesetzlich erforderlichen Schutz und freiwilligen Zusatzleistungen unterscheiden.

KFZ-Haftpflichtversicherung

Die KFZ-Haftpflicht ist für zulassungspflichtige Fahrzeuge grundsätzlich vorgeschrieben. Sie deckt im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen berechtigte Schadenersatzansprüche Dritter.

Für diesen Versicherungsschutz gelten die besonderen Annahmeregeln des Pflichtversicherungsgesetzes.

Teilkaskoversicherung

Die Teilkasko kann abhängig vom Vertrag beispielsweise bestimmte Schäden durch Diebstahl, Glasbruch, Hagel oder Sturm absichern.

Da sie freiwillig ist, besteht kein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf ihre Gewährung.

Vollkaskoversicherung

Die Vollkasko kann zusätzlich bestimmte selbst verursachte Unfallschäden am eigenen Fahrzeug und Vandalismusschäden abdecken.

Auch hier entscheidet der Versicherer nach den jeweiligen Annahmebedingungen. Eine negative Bonität kann bei freiwilligen Zusatzleistungen anders bewertet werden als bei der gesetzlichen Haftpflicht.

Wenn der wichtigste Zweck darin besteht, das Fahrzeug gesetzeskonform zu versichern, ist es häufig sinnvoll, zunächst die Haftpflichtfrage zu klären und freiwillige Zusatzleistungen gesondert zu prüfen.

11. KFZ-Versicherung trotz schwieriger Voraussetzungen – Möglichkeiten im Vergleich

Situation Was ist wichtig? Empfohlener nächster Schritt
Negative SCHUFA Haftpflicht und Bonitätsprüfung unterscheiden Annahmebedingungen prüfen
Bestehende Schulden Bezahlbaren Gesamtbeitrag wählen Budget und Zahlungsweise klären
Privatinsolvenz Pflichtversicherung und laufende Kosten beachten Haftpflichtmöglichkeiten prüfen
Kündigung wegen Nichtzahlung Frühere Vertragsbeziehung kann relevant sein Kündigung und neue Annahme prüfen
Mehrere Absagen Gesetzliche Ablehnungsgründe unterscheiden Schriftliche Begründung anfordern
Monatlich zahlen Nicht jeder Tarif bietet Monatszahlung Jahresgesamtbeitrag vergleichen
eVB dringend benötigt Bestätigte Haftpflichtdeckung erforderlich Digitalen Antrag rechtzeitig stellen

Die Tabelle zeigt, dass es keine einzige Standardlösung für sämtliche Ausgangssituationen gibt. Entscheidend ist, welches Problem tatsächlich besteht und welche Versicherungsleistung benötigt wird.

12. Checkliste: So bereiten Sie Ihren KFZ-Versicherungsantrag vor

Eine gute Vorbereitung kann Rückfragen vermeiden und die Bearbeitung erleichtern. Besonders bei einer schwierigen Versicherungsvorgeschichte ist es sinnvoll, alle erforderlichen Angaben vorab zusammenzustellen.

  1. Fahrzeugdaten: Hersteller, Modell, Erstzulassung sowie HSN und TSN bereithalten.
  2. Versicherungsnehmer: Festlegen, wer den Versicherungsvertrag abschließen soll.
  3. Fahrzeughalter: Prüfen, ob Halter und Versicherungsnehmer identisch sind.
  4. Fahrerkreis: Alle vorgesehenen Fahrer korrekt berücksichtigen.
  5. Jahresfahrleistung: Die voraussichtliche Kilometerleistung realistisch schätzen.
  6. Vorversicherung: Bisherigen Versicherer und Vertragsdaten bereithalten.
  7. Schadenfreiheitsklasse: Vorhandene Informationen kontrollieren.
  8. Vorherige Kündigung: Kündigungsschreiben und Grund prüfen.
  9. Versicherungsumfang: Haftpflicht und mögliche Kaskowünsche festlegen.
  10. Zahlungsweise: Einen dauerhaft tragbaren Zahlungsrhythmus auswählen.

Wichtig ist, dass sämtliche Angaben vollständig und wahrheitsgemäß gemacht werden. Unrichtige Angaben können später erhebliche rechtliche oder vertragliche Folgen haben.

13. Diese Fehler sollten Sie bei der Suche vermeiden

Nur nach dem günstigsten Monatsbeitrag suchen

Ein niedriger Monatsbeitrag bedeutet nicht automatisch einen günstigen Gesamtvertrag. Vergleichen Sie immer die jährlichen Gesamtkosten und den enthaltenen Leistungsumfang.

Haftpflicht und Kasko verwechseln

Eine Ablehnung der Vollkasko bedeutet nicht automatisch, dass auch die gesetzliche Haftpflicht verweigert werden darf. Prüfen Sie deshalb genau, worauf sich eine Absage bezieht.

Eine eVB mit einem vollständigen Vertrag verwechseln

Die eVB bestätigt die erforderliche Haftpflichtdeckung für den jeweiligen Zulassungsvorgang. Die konkreten vertraglichen Leistungen, Beitragsfälligkeiten und Bedingungen sollten trotzdem sorgfältig geprüft werden.

Frühere Vertragsprobleme verschweigen

Wer im Antrag nach einer früheren Kündigung oder anderen relevanten Umständen gefragt wird, sollte korrekt antworten. Eine falsche Angabe ist keine geeignete Lösung für Annahmeschwierigkeiten.

Zu spät nach einer neuen Versicherung suchen

Nach einer Kündigung sollte der neue Versicherungsschutz möglichst frühzeitig geklärt werden. Ohne die erforderliche Haftpflichtdeckung darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden.

Unsere Empfehlung

Konzentrieren Sie sich zunächst auf drei Punkte: eine rechtlich zulässige Haftpflichtdeckung, vollständige und korrekte Antragsangaben sowie eine Zahlungsweise, die Sie zuverlässig einhalten können.

Erst danach sollten freiwillige Zusatzleistungen und weitere Tarifoptionen im Mittelpunkt stehen.

14. Häufige Fragen: KFZ-Versicherung, die jeden nimmt – 20 FAQ

1. Gibt es wirklich eine KFZ-Versicherung, die jeden nimmt?

Eine Versicherung, die ausnahmslos jeden Antrag annehmen muss, gibt es in diesem Sinne nicht. Für die gesetzliche KFZ-Haftpflicht besteht jedoch grundsätzlich eine gesetzliche Annahmepflicht. Diese ist in § 5 PflVG geregelt und enthält bestimmte Ausnahmen.

2. Welche KFZ-Versicherung muss mich trotz SCHUFA annehmen?

Zugelassene KFZ-Haftpflichtversicherer unterliegen grundsätzlich dem gesetzlichen Kontrahierungszwang. Ob ein konkreter Antrag angenommen werden muss, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und möglichen Ablehnungsgründen ab.

3. Kann eine negative SCHUFA zur Ablehnung führen?

Negative Bonitätsinformationen können im Antragsverfahren eine Rolle spielen. Sie bedeuten jedoch nicht automatisch, dass kein gesetzlich erforderlicher Haftpflichtschutz erhältlich ist.

4. Was ist der Kontrahierungszwang bei der KFZ-Versicherung?

Der Kontrahierungszwang bezeichnet die grundsätzliche gesetzliche Pflicht zugelassener KFZ-Haftpflichtversicherer, den erforderlichen Haftpflichtschutz nach den gesetzlichen Vorschriften zu gewähren.

5. Darf eine KFZ-Versicherung meinen Antrag ablehnen?

Ja, wenn ein gesetzlich zulässiger Ablehnungsgrund besteht. § 5 Absatz 4 PflVG nennt insbesondere bestimmte Beschränkungen des Geschäftsbetriebs und bestimmte frühere Vertragsprobleme mit demselben Versicherer.

6. Was bedeutet die Zweiwochenfrist bei einem KFZ-Antrag?

Für bestimmte Fahrzeuggruppen enthält § 5 Absatz 3 PflVG eine Regelung, nach der ein Antrag unter gesetzlichen Voraussetzungen als angenommen gilt, wenn innerhalb von zwei Wochen keine entsprechende schriftliche Ablehnung oder kein abweichendes Angebot erfolgt. Daraus folgt keine sofortige Fahrberechtigung.

7. Bekomme ich eine KFZ-Versicherung trotz Schulden?

Bestehende Schulden schließen einen Abschluss nicht automatisch aus. Wichtig sind der benötigte Versicherungsschutz, die gesetzlichen Annahmeregeln und eine zuverlässige Finanzierung der laufenden Beiträge.

8. Ist eine KFZ-Versicherung trotz Privatinsolvenz möglich?

Ja, eine KFZ-Haftpflichtversicherung kann auch während einer Privatinsolvenz möglich sein. Freiwillige Zusatzleistungen und besondere Zahlungsvereinbarungen müssen gesondert geprüft werden.

9. Welche KFZ-Versicherung nimmt mich nach einer Kündigung?

Nach einer Kündigung sollte geprüft werden, aus welchem Grund der bisherige Vertrag beendet wurde. Bei bestimmten früheren Vertragsproblemen kann der bisherige Versicherer einen erneuten Antrag ablehnen. Andere Versicherer sind gesondert zu betrachten.

10. Was passiert nach einer Kündigung wegen Nichtzahlung?

Je nach Vertrags- und Gesetzeslage kann der Versicherungsschutz enden. Betroffene sollten offene Forderungen und den Beendigungszeitpunkt klären und rechtzeitig für eine neue Haftpflichtdeckung sorgen.

11. Kann ich meine KFZ-Versicherung monatlich zahlen?

Viele Versicherer bieten eine monatliche Beitragszahlung an. Ein Anspruch auf diese Zahlungsweise besteht jedoch nicht für jeden Tarif. Außerdem können Zahlweisenzuschläge anfallen.

12. Gibt es eine KFZ-Versicherung ohne Vorkasse?

Je nach Versicherer sind unterschiedliche Zahlungsintervalle möglich. Ohne jährliche Vorkasse bedeutet jedoch nicht automatisch, dass der erste Beitrag erst nach Beginn des Versicherungsschutzes fällig wird.

13. Kann ich eine eVB-Nummer trotz SCHUFA erhalten?

Ja, eine eVB kann auch bei negativer SCHUFA ausgestellt werden, sofern der Versicherer die erforderliche Haftpflichtdeckung bestätigt. Die Bearbeitungszeit hängt vom jeweiligen Anbieter ab.

14. Wie schnell bekomme ich eine eVB-Nummer?

Bei digitalisierten Antragsverfahren ist eine kurzfristige Bereitstellung möglich. Eine sofortige Ausstellung kann jedoch nicht für jeden Antrag garantiert werden.

15. Bekomme ich auch Vollkasko trotz negativer SCHUFA?

Vollkasko kann im Einzelfall möglich sein. Da es sich um eine freiwillige Versicherung handelt, gelten die Annahmebedingungen des jeweiligen Versicherers.

16. Ist eine KFZ-Versicherung ohne Bonitätsprüfung möglich?

Ob ein Versicherer auf bestimmte Bonitätsprüfungen verzichtet, hängt vom Antragsverfahren ab. Eine Annahme trotz negativer SCHUFA ist nicht gleichbedeutend mit dem vollständigen Verzicht auf eine Bonitätsprüfung.

17. Warum bekomme ich nur teure KFZ-Versicherungsangebote?

Die Beitragshöhe hängt unter anderem von Fahrzeug, Typklasse, Regionalklasse, Schadenfreiheitsklasse, Fahrerkreis und gewähltem Leistungsumfang ab. Auch Zahlungsintervalle können den Gesamtbeitrag beeinflussen.

18. Was mache ich, wenn mehrere Versicherer ablehnen?

Prüfen Sie, ob die Ablehnungen tatsächlich die gesetzliche Haftpflicht betreffen. Bitten Sie um schriftliche Begründungen und lassen Sie bei Bedarf prüfen, ob ein gesetzlicher Ablehnungsgrund vorliegt.

19. Kann ich mit einer eVB sofort Auto fahren?

Die eVB dient insbesondere dem Nachweis der Haftpflichtdeckung gegenüber der Zulassungsbehörde. Sie ersetzt nicht die erforderliche Zulassung und berechtigt für sich allein nicht zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr.

20. Was ist der beste erste Schritt bei einer schwierigen Versicherungssuche?

Klären Sie zunächst, ob Sie den gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtschutz benötigen und weshalb bisherige Anträge gescheitert sind. Bereiten Sie korrekte Fahrzeugdaten vor und prüfen Sie anschließend passende Zahlungsbedingungen.

15. Fazit: KFZ-Versicherung, die jeden nimmt – welche Lösung ist realistisch?

Wer eine KFZ-Versicherung, die jeden nimmt, sucht, möchte vor allem Sicherheit: Das Fahrzeug soll zuverlässig versichert werden, auch wenn negative SCHUFA-Einträge, Schulden, eine Privatinsolvenz oder frühere Vertragsprobleme bestehen.

Die wichtigste Grundlage ist die gesetzliche Annahmepflicht bei der KFZ-Haftpflichtversicherung. Sie bietet einen besonderen Schutz, ist jedoch nicht mit einer uneingeschränkten Annahmegarantie zu verwechseln.

Für eine erfolgreiche Versicherungssuche empfiehlt es sich, zunächst die Haftpflichtdeckung zu klären, die eigenen Angaben vollständig vorzubereiten und eine langfristig tragbare Zahlungsweise zu wählen.

Eine monatliche Beitragszahlung, ein Vertrag ohne jährliche Vorkasse oder freiwilliger Kaskoschutz können zusätzliche Wünsche sein. Ob sie angeboten werden, hängt von den jeweiligen Tarifbedingungen ab.

Entscheidend ist nicht das Versprechen, dass jeder Antrag angenommen wird, sondern eine nachvollziehbare Lösung für den gesetzlich erforderlichen Versicherungsschutz.

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Quellen und rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Erläuterungen orientieren sich insbesondere am deutschen Pflichtversicherungsgesetz. Maßgeblich ist immer die aktuell geltende Rechtslage.

Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Verbraucherinformation. Er ersetzt keine individuelle Rechts- oder Versicherungsberatung. Die Annahme eines Antrags, der gewünschte Versicherungsumfang, Zahlungsbedingungen und die Ausstellung einer eVB hängen von den gesetzlichen Voraussetzungen und den Bedingungen des jeweiligen Versicherers ab.

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Letzte redaktionelle Aktualisierung: 13.10.2026

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  2. Entscheiden Sie sich für die jährliche Zahlungsweise Ihrer Prämie
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  4. Wählen Sie eine hohe Selbstbeteiligung
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